Theorie
- Theoretische Ausbildung und Theoretische Prüfung ist nicht erforderlich
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- Mindestfahrstunden nach Gesetz:
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunde Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Normalfahrten sind abhängig von den jeweiligen Fähigkeiten der Fahrschüler
dazu zählen:
Rangierübung,
An und Abkuppeln,
Stadtgebiet,
Prüfgebiet fahren,